Beglaubigte Übersetzungen für Notariate
Für Notariatsübersetzungen, wie z.B. die Übersetzung von Beurkundungen, stehen Ihnen bei Battenstein beeidigte bzw. öffentlich bestellte Übersetzerinnen und Übersetzer zur Verfügung. Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch die Echtheitsbescheinigung von Urkunden (Apostillierung), die Sie im Ausland vorlegen möchten.
Unsere Übersetzungsleistungen für Notariate
Notariatsübersetzungen werden bei Battenstein nur durch beeidigte Fachübersetzerinnen und Übersetzer durchgeführt. Ihre Leistungen umfassen die beglaubigte Übersetzung von Korrespondenz und notariellen Beurkundungen in die von Ihnen gewünschte Sprache auf diesen und weiteren Rechtsgebieten:
- Gesellschaftsrecht
- Immobilienrecht
- Familien- und Erbrecht
Auszug aus unserem Leistungsspektrum:
- Fachübersetzungen mit Beglaubigung
- Apostillierung, Legalisation (LG)
- Gerichtsübersetzungen
- Eilübersetzungen an 365 Tagen im Jahr
- Einführung, Aufbau und Betreuung von CAT-Tools und internen KI-Systemen
- und viele mehr
Zur Qualifikation von beeidigten Übersetzerinnen und Übersetzern
Beeidigte Übersetzerinnen und Übersetzern haben bei einem Landgericht, Oberlandesgericht oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid abgelegt, der gemäß § 189 Abs. 2 GVG vor allen Gerichten des Bundes und der Länder gültig ist. Sie haben ihre besondere fachliche Befähigung und persönliche Eignung für die Sprachmittlung bei Gerichten, Behörden und Notaren nachgewiesen.
Da beeidigten Übersetzerinnen und Übersetzern praktisch eine hoheitliche Aufgabe übertragen wird, sind sie laut Gesetz (§ 189 Abs. 4 GVG) zur Verschwiegenheit verpflichtet und müssen gesprochene oder geschriebene Texte treu und gewissenhaft in die Zielsprache übersetzen. Mehr dazu erfahren Sie auch auf der Website des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer BDÜ.
Was ist bei der Übersetzung einer notariellen Beurkundung zu beachten?
Eine notarielle Beurkundung ist die strengste gesetzliche Form der Urkunde. Sie ist bei rechtlich komplizierten Konstrukten vorgeschrieben, – wie z.B. bei einem Gesellschaftsvertrag, der erst durch die Unterschrift eines Notars wirksam wird. Wird die Übersetzung einer solchen Urkunde verlangt, so muss diese in aller Regel beglaubigt sein.
Beglaubigte Übersetzung
Eine beglaubigte Übersetzung darf nur von einer beeidigten Übersetzerin bzw. einem beeidigten Übersetzer durchgeführt werden. Richtigkeit und Vollständigkeit der angefertigten Übersetzung werden unter Angabe von Ort und Datum sowie je nach (Bundes-)Land mit dem Stempel des beeidigten Übersetzers bescheinigt.
Eine beglaubigte Übersetzung anfragen
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Angebot für eine beglaubigte Übersetzung. Schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie unser Formular oder rufen Sie an. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.